Schließungen öffentlicher Einrichtungen wegen COVID-19

Maßnahmen aufgrund COVID-19 – Schließungen öffentlicher Einrichtungen (März 2020)

 

Vorgaben für Restaurants: Besucherregistrierung der Kontaktdaten (zum Beispiel über die Girokartenabrechnung), damit im Falle einer festgestellten Infektion Kontaktpersonen ermittelt und geschützt werden können. Außerdem gilt die Vorgabe für Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern.

Vorübergehend geschlossen werden:

Bars, Clubs, Diskotheken, Theater, Kinos, Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Saunen, Volkshochschulen, Musikschulen, öffentliche und private Bildungseinrichtungen, Sportvereine und andere Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen und Einrichtungen des Prostitutionsgewerbes.

Alle öffentlichen Veranstaltungen im Land sind vorerst bis zum 19. April verboten. Empfohlen wird auch der Verzicht auf private Veranstaltungen.

Kitas, Schulen, Horte bleiben ab Montag geschlossen – bis zum Ende der Osterferien. Für die Klassen 1 bis 6 soll es eine Betreuung in den Schulen geben, wenn beide Eltern Jobs in einem Bereich haben, der für das öffentliche Leben besonders wichtig ist. Das gilt auch für Kita-Kinder.

Krankenhäuser verschieben planbare Operationen, Intensivkapazitäten werden ausgebaut. Das Land versucht, Ärzte im Ruhestand als Reserve zu gewinnen.

Besuchsverbot – beziehungsweise restriktive Einschränkungen für Besuche in Kliniken, Vorsorge- und Reha-Einrichtungen, Alten- und Pflegeheimen. Es darf höchstens nur noch ein Besuch pro Patient oder Bewohner stattfinden. Ausnahmen gelten für Besuche auf Kinder- und Palliativstationen.

Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind für die meisten Menschen geschlossen. Menschen mit Behinderung, die alleine, in Wohngruppen wohnen und sich selbst versorgen können oder betreut sind, dürfen die Werkstätten nicht betreten. Ausgenommen sind die Menschen, die den Werkstattbesuch als notwendige, tagesstrukturierende Maßnahme benötigen.

Nur unter Auflagen geöffnet bleiben: Büchereien (ausgenommen Hochschulbibliotheken), Einrichtungshäuser, Einkaufszentren (auch Outlets und ähnliches) und Einrichtungen mit mehr als 15 Läden. Die Zahl der Besucher soll begrenzt werden. Geschäfte für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien sind ausgenommen.

Die Hochschulen im Land müssen den Lehrbetrieb einstellen. Mensen und Hochschulbibliotheken werden geschlossen.

Regelungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und allen besonders betroffenen Gebieten werden verschärft: Sie dürfen alle öffentlichen Einrichtungen nicht betreten.